Hauswirtschaftliche Versorgung in Bad Liebenzell
Damit Sie so lange wie möglich in Ihrem eigenen Zuhause leben können, unterstützen wir Sie bei alltäglichen Arbeiten im Haushalt. Somit wird sichergestellt, dass Sie Einkäufe oder Essenslieferungen bekommen und der Wohnbereich sauber gehalten wird.
Unterstützung im Haushalt
Wenn die Kräfte nachlassen, sind es oft zuerst die Tätigkeiten im Haushalt, die schwerfallen. Wir unterstützen Sie genau an dieser Stelle engagiert und zuverlässig. Gerne übernehmen wir die Aufgaben, die Sie an uns delegieren, wie zum Beispiel das Reinigen Ihrer Wohnung, Wäschewaschen und einkaufen gehen.
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst folgende Tätigkeiten:
-
Einkaufen und Besorgungen erledigen
-
Zubereiten von Mahlzeiten
-
Aufräumen
-
Waschen und bügeln
-
Reinigen der Wohnung
-
Beheizen der Wohnung
-
Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Wer übernimmt die Kosten?
Wurde ein Pflegegrad festgestellt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zur Höhe des jeweiligen Sachleistungsbudgets.
Davon ausgenommen sind die Investitionskosten. Diese werden privat in Rechnung gestellt.
Liegt kein Pflegegrad vor, werden die Kosten privat in Rechnung gestellt.
Haushaltshilfe & Familienpflege
In besonderen Notsituation wie schwerwiegenden Krankheitsfällen ist die gewohnte Fortführung des Haushalts nicht immer möglich. Wir stehen Ihnen in diesen anstrengenden Zeiten zur Seite. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterstützen Sie fürsorglich im Haushalt und bei der Familienpflege.
Haushaltshilfe
Wenn die Weiterführung Ihres Haushalts aufgrund einer schweren Krankheit und besonders nach einem Krankenhausaufenthalt nicht möglich ist, unterstützen wir Sie bis zu 4 Wochen bei den häuslichen Tätigkeiten.
Dies betrifft alle Versicherten. Die Haushaltshilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Haben Sie Fragen, so vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin zur Haushaltshilfe mit uns.
Familienpflege
Lebt im Haushalt der Familie ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder das behindert ist, besteht ein Anspruch auf Familienpflege für maximal 26 Wochen.
Die Familienpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Haben Sie Fragen, so vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin zur Familienpflege mit uns.